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Gratis Event Checkliste

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nochfolgend wird der Veranstaltungservice P. Wenger als Go-Event! bezeichnet.

§1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Go-Event! erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheins, der von der Firma Go-Event! , deren Vertreter oder des von des von ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie Go-Event! sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Die Angebote von Go-Event! sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Go-Event! 30 Tage gebunden. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Go-Event!. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt Go-Event! nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts- Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlungen

1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern in der Preisliste nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.

2. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muß.

3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Go-Event! an die in ihren Angeboten angegeben Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

4. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Lager Neusäß/Steppach. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlages.

5. Bei Bestellungen unter einem Nettobestellwert unter 5Euro erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 1,50 Euro pro Rechnung.

6. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder in Bar. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen von Go-Event! 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

7. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn Go-Event! über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich Go-Event! ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

8. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt, oder wenn Go-Event! andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Go-Event! die gesamte Restsumme fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Die Go-Event! ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9. Alle Zahlungen haben direkt an Go-Event! zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht von Go-Event! nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen

Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

10. Soweit zwischen Vertragsabschluß und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate vergehen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von Go-Event!.

§ 4 Vermietung

1. Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart für 24h und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

2. Mit Entgegennahme gelten die Mietgeräte als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen 2h Mängelrügen geltend gemacht werden und Go-Event! die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Go-Event! haftet nicht für entstandene Schäden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vor. Für Schäden muss im der Kunde komplett aufkommen.

3. Die Anlagen und Geräte sind aus Kostengründen nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter besondere Sorgfaltspflichten. Wenn die Lagerung oder Aufstellung nicht in bewohnten Gebäuden oder Hallen mit Hausmeisteraufsicht stattfindet ist für Bewachung zu sorgen. Transportfahrzeuge sind einzuschließen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Einsatzort ist Go-Event! anzuzeigen und darf weder aufgegeben noch gewechselt werden.

4. Der Mieter hat die Beweislast dafür zu tragen, daß er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verlust und Beschädigung zu Verhindern. Bei verspäteter oder sonstwie vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die Go-Event! dadurch entstanden sind, daß die Nachmietung gestört oder verhindert worden ist.

5. Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist Go-Event! berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.

6. Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldet Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei unverschuldetem Personalausfall wird Go-Event! von der Leistung frei und haftet nicht für eingetretene Schäden.

7. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich möglich, hierbei ist aber eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu zahlen, danach ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 50% der Auftragssumme möglich.

8. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen ( oder gestelltes Material ) entstehen, hat der Veranstalter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Veranstalter durchzuführen.

§ 5 Lieferung

1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluß keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach Ermessen von Go-Event!.

2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Go-Event! verlassen hat.

3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonstwie gelieferten Ware verweigert hat.

4. Go-Event! ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

1. Go-Event! bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät sie in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2. Die Dauer der vom Käufer zu setzenden gesetzlichen Nachfrist wird auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Go-Event! beginnt. Go-Event! ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungszeit durch Fabrikationsfehler oder Materialmängel schadhaft, liefert Go-Event! nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

2. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung

3. Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und Go-Event! von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von 2 Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muß, unterrichten. Im übrigen müssen Go-Event! offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Go-Event! bereitgehalten werden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber Go-Event! aus.

4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Go-Event! oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder wird bei Nebelmaschinen nicht das original Fluid verwendet, entfällt die Gewährleistung. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt Go-Event! nach ihrer Wahl, daß

a.) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an Go-Event! geschickt wird;

b.)der Käufer das schadhafte Teil bzw. das Gerät bereit hält und ein Servicetechniker von Go-Event! zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.

7. Go-Event! Haftet nicht für Personen schäden die auf einer Veranstaltung entsthen die Produkte sind alle geprüft und für Gut empfunden, falls auf einer Veranstaltung ein Defekt festgestellt wird ist er unverzüglich zu melden.

8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie aller sonst in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen den Käufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Produkthaftungsrecht zur Anwendung kommt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollendeten Zahlung des gesamten Betrags bleibt Go-Event! Eigentümer der Ware und kann darüber frei Verfügen.

Augsburg, den 01.01.2011

GO EVENT! – The Eventcompany
Wenger & Steyns GmbH
Jochstraße 5
86356 Neusäß